Teilnahmebedingungen

Die Veranstaltungen der VHS können aufgrund der Abrechnungsmodalitäten mit der Bezirksregierung nur mit mindestens 10 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen mit weniger Teilnehmern durchzuführen.

In diesen Fällen erhöht sich die Kursgebühr automatisch um den Betrag, der zur Finanzierung der Veranstaltung erforderlich ist.

Anmeldeverfahren

Der Besuch von Kursen, Seminaren, Lehrgängen, Arbeitskreisen, Studienfahrten, Vorträgen und Exkursionen ist nur nach vorheriger persönlicher, schriftlicher bzw. telefonischer Anmeldung möglich.

 

Die Anmeldung erfolgt:

  • durch Zusendung der ausgefüllten Anmeldekarte (mit Lastschrifteinzugsermächtigung)
  • durch persönliche Anmeldung und gleichzeitiger Erteilung einer Lastschrifteinzugs-ermächtigung in der Geschäftsstelle der Volkshochschule, Waagehaus Stadtparkinsel, in 41515 Grevenbroich
  • im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich („Bernardushaus“), Am Markt 3
  • im Bürgerbüro der Stadt Jüchen, Am Rathaus 5, in 41363 Jüchen
  • durch eine von Ihnen beauftragte Person
  • durch eine telefonische „Wiederanmeldung“ (Tel.: 0 21 81 / 608-235) bei Vorliegen Ihrer persönlichen Daten
  • durch eine Online-Anmeldung über das Internet (www.vhs-grevenbroich.de)
  • durch Übersendung einer Fax-Anmeldung (Fax.: 0 21 81 / 608-232)          

 

Auch für Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich.

Anmeldeschluss, Anmeldebestätigung, Beitragsfälligkeit, Abmeldung

Für Kurse, die im Laufe des Semesters beginnen, ist in der Regel 10 Tage vor Kursbeginn Anmeldeschluss.

Sobald Sie von der VHS in den gewünschten Kurs gebucht wurden, erhalten Sie einen Teilnehmerausweis (Anmeldekarte). Dieser ist beim Besuch der Veranstaltung stets mitzuführen. Hiernach erfolgt seitens der Volkshochschule keine weitere Benachrichtigung mehr, es sei denn, dass Ihre gebuchte Veranstaltung ausfällt oder verlegt wird.

Sollten Sie bedingt durch technische Probleme im Mailversand bzw. nicht zugestellter Post ihren Teilnehmerausweis nicht erhalten haben, entbindet Sie das nicht von der Zahlungspflicht des Kurses.

Bitte informieren Sie sich bei der Volkshochschule über Ihren Anmeldestand. Das Entgelt wird 14 Tage nach Kursbeginn vom angegebenen Konto abgebucht.

Eine Abmeldung von der gebuchten Veranstaltung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre mögliche Nichtteilnahme oder mögliches vorzeitiges Ausscheiden aus dem Kurs Sie nicht von der Zahlungspflicht befreit, es sei denn, Sie hätten Ihren Rücktritt von der Anmeldung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich der Geschäftsstelle der Volkshochschule mitgeteilt. Eine mündliche bzw. schriftliche Absage bei den Dozenten der VHS-Kurse ist nicht möglich und wird von der Volkshochschule nicht entgegengenommen.

Bei Verhinderung kann eine andere Person ersatzweise teilnehmen.

 

Gebührenermäßigung

Schüler*innen, Student*innen, Arbeitssuchende, Auszubildende, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Heimbewohner*innen und Schwerbehinderte, erhalten bei bestimmten ausgewiesenen Veranstaltungen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Gebührenermäßigung in Höhe von 40 %. Im Programmbereich Arbeit, Beruf und Digitales beträgt die Ermäßigung 20%.

Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung auf alle Kurse und Veranstaltungen.

Die entsprechenden Nachweise müssen zeitgleich mit der Anmeldung vorgelegt werden.

Bei allen gebuchten Kursen und Seminaren wird immer der volle Teilnehmerbeitrag fällig, unabhängig vom Zeitpunkt, wann der/die Teilnehmer*in den Kursbesuch aufnimmt oder beendet. Ein Anspruch auf Gebührenermäßigung besteht weder bei einem verspäteten Kursantritt noch einem vorzeitigen Kursabbruch. Die versäumten Stunden können auch nicht auf zukünftige Semester angerechnet bzw. gutgeschrieben werden. Die Unterrichtsstundenversäumnis ist ausschließlich vom angemeldeten Teilnehmer*in zu vertreten und wird bei der Anmeldung auf Basis des aktuellen Programms von ihm/ihr zur Kenntnis genommen, ohne das es dazu zusätzlicher Erläuterungen seitens der VHS bedarf.

Erstattung des Entgeltes

Das Entgelt wird erstattet, wenn Veranstaltungen seitens der Volkshochschule wegen nicht erreichter Mindesteilnehmerzahl abgesagt oder aus anderen wichtigen Gründen nicht stattfinden können.

Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)

Die VHS Grevenbroich ist registrierte Anbieterin des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Hieraus kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. SGB II, SGB XII, BKKG, AsylblG) Unterstützung in Form von Gutscheinen für die Teilnahme an lernfördernden und kulturellen Angeboten gegeben werden.

Hausordnung

Die Volkshochschule ist mit den meisten ihrer Lehrgänge und Kurse zu Gast in den allgemeinbildenden Schulen der Stadt und des Kreises. Wir bitten Sie, die dort geltende Hausordnung zu beachten, die zur Verfügung gestellten Einrichtungen pfleglich zu behandeln und vor allem in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen und Zigarettenkippen nicht auf den Schulhöfen zu entsorgen.

Haftung

Die Stadt Grevenbroich übernimmt als Trägerin der Volkshochschule außerhalb der Verpflichtung für die Verkehrssicherheit der Unterrichtsstätten keine Haftung bei Unfällen und Diebstählen. Bei Studienfahrten tritt die Haftung des beauftragten Leis­tungsträgers ein. Bei evtl. Druckfehlern im Programm oder Internet, insbesondere bei abweichenden Gebühren- oder Zeitangaben ist eine Haftung seitens der VHS gegenüber den Teilnehmern ausgeschlossen. Es sind die von der VHS-Geschäftsstelle mündlich oder schriftlich mitgeteilten Korrekturen als rechtsverbindlich anzusehen. Ein Recht auf Inanspruchnahme eines Kurses zur irrtümlich zu niedrig ausgewiesenen Gebühr im VHS-Programm oder der Internetpräsentation besteht nicht. In diesem Fall ist jedoch ein unentgeltlicher Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin von der gebuchten Veranstaltung möglich. Dieser Anspruch muss innerhalb der ersten zwei Unterrichts­wochen geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an allen Veranstaltungen der VHS auf eigne Verantwortung erfolgt. Die Bewegungsangebote finden zum Teil in Sportstätten ohne Schwingboden statt. Wir bitten um entsprechende Beachtung. 

Teilnahmebescheinigungen und Kosten

Teilnahmebescheinigungen können nur nach vorheriger Beantragung in der Geschäftsstelle ausgestellt werden. Hierfür fällt eine Gebühr von 3,00 € an.

Studienreisen und Exkursionen

Die Volkshochschule ist Vermittler für alle Reisen und übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten, Verspätungen oder bei höherer Gewalt je­der Art. Jegliches Beförderungsrisiko trägt der/die Reisende. Die gesetzliche Haftpflicht der beteiligten Leistungsträger bleibt unberührt. Studienfahrten und Studienreisen können im Interesse einer möglichst günstigen Preisgestaltung nur durchgeführt werden, wenn sich rechtzeitig genügend Teilnehmer verbindlich anmelden. Der im Programm abgedruckte Anmeldeschluss ist unbedingt einzuhalten. Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung fällig. Rückerstattung erfolgt, wenn Fahrt oder Reise ausfallen. Bei Rücktritt von der Teilnahme können geleistete Zahlungen nur insoweit erstattet werden, als der Volkshochschule durch diesen Rücktritt keine Kosten ent­standen sind.