Häufig gestellte Fragen

1. Programmheft und Kurse

Wann erscheint das Programmheft?

Zweimal im Jahr erscheint das Programmheft und zwar kurz vor Weihnachten für das 1. Halbjahr des Folgejahres und kurz nach den Sommerferien für das jeweils 2. Halbjahr.

Wo liegt das Programmheft aus?

Das Programmheft finden Sie in über 70 Auslegestellen im Stadtgebiet. Unser Ziel ist es so viele Auslegestellen wie möglich für Sie zur Verfügung zu stellen. Außerdem finden Sie unser Programmheft auch an unserem Außenkasten am Waagehaus und über unsere Internetseite.

Wann erfahre ich ob mein Kurs stattfindet?

Wenn Ihr Kurs ausfallen muss werden wir Sie rechtzeitig, meistens innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn, über den Ausfall informieren.

Kann ich mich von meinem Kurs abmelden?

Innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn können Sie sich jederzeit formlos vom Kurs abmelden. Eine Gebühr wird dann nicht fällig. Eine Stornierung nach der Frist von 14 Tagen vor Kursbeginn kann leider im Hinblick auf die Planungssicherheit unserer Kurse keine kostenfreie Stornierung mehr vorgenommen werden.

Wie viel Zeit müssen Sie für einen VHS Kurs einplanen?

Unsere Veranstaltungen finden Sie in Form von einmaligen Vorträgen, Workshops, Tages- und Abendkursen sowie Wochenendkurse. Dabei laufen die Dauerveranstaltungen in der Regel 15 Wochen im 1. Halbjahr und 12 Wochen im 2. Halbjahr. Die Unterrichtseinheiten sind in 45 Minuten Blöcke aufgeteilt. Ein Sprachkurs besteht zum Beispiel aus 2x45 Minuten pro Woche.

Finden die Kurse auch während der Schulferien statt?

Im Programmheft finden Sie unsere veranstaltungsfreien Zeiträume. An Feiertagen und während der Ferienzeiten finden keine Veranstaltungen statt.

Erhalte ich nach Kursende eine Bescheinigung?

Über alle Veranstaltungen erhalten Sie auf Wunsch gerne eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. In ausgewiesenen Veranstaltungen aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung oder der Sprachkurse erhalten Sie darüber hinaus ein anerkanntes Zertifikat. B

Sind die VHS Kurse als Präventionskurse zertifiziert und kann ich die Gebühre von meiner Krankenkasse erstatten lassen?

Aktuell sind unsere VHS Kurse aus verschiedenen Gründen nicht als Präventionskurse gem. § 20 SGB V zertifiziert. Unabhängig davon können Sie jedoch individuell bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob die Voraussetzungen einer Erstattung auch ohne Zertifizierung gegeben sind.

2. Anmeldung und Gebühren

Wie kann ich mich anmelden?

Ihre Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen:

  1. Schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax.
  2. Online über die VHS Internetseite.
  3. Persönlich in den Geschäftsstellen der VHS im Waagehaus, im Bürgerbüro oder im Rathaus der Stadt Jüchen.

Wie bezahle ich meinen Kurs?

Grundsätzlich geben Sie bei der Kursbuchung Ihre Bankverbindung ein und Sie erhalten daraufhin ein SEPA-Lastschriftmandat. Alternativ können Sie bei Anmeldung festlegen, dass Sie per Überweisung bezahlen möchten. Dann erhalten Sie nach Kursbuchung eine Rechnung.

Gibt es Ermäßigungen?

Schüler*innen, Student*innen, Arbeitssuchende, Auszubildende, Empfänger*innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Heimbewohner*innen und Schwerbehinderte, erhalten bei bestimmten ausgewiesenen Veranstaltungen bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Gebührenermäßigung in Höhe von 40 %. Im Programmbereich Arbeit, Beruf und Digitales beträgt die Ermäßigung 20%.

Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung auf alle Kurse und Veranstaltungen. Die entsprechenden Nachweise müssen zeitgleich mit der Anmeldung vorgelegt werden.

Warum erhalte ich ein SEPA-Lastschriftmandat?

Sie erhalten das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift, damit wir die fälligen VHS Gebühren von Ihrem Konto einziehen dürfen. Das Mandat gilt 36 Monate und verlängert sich automatisch mit der nächsten Kursbuchung/Abbuchung.  Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original vorliegen muss.